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#MeToo
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Ombudsfrau
 

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#MeeToo

Sexualisierte Übergriffe gibt es überall dort, wo Menschen zusammen sind – sie sind dazu da, das Gegenüber klein zu halten, zu demütigen und zu entwürdigen. In den meisten Fällen geht es um Macht.

Der Arbeitsplatz ist für solche Vorfälle besonders anfällig. Problematisch ist, dass die Opfer einem sexualisierten Übergriff aufgrund von Abhängigkeiten gegenüber ihrer Vorgesetzen und bei Beurteilungen nicht ohne weiteres entkommen können. Die Erfahrung zeigt, dass die Opfer aufgrund ihrer Ängste und Unsicherheiten auf professionelle Unterstützung angewiesen sind.

Die Opfer von sexualisierten Straftaten haben einen hohen Beratungsbedarf.

Häufig belasten die Opfer eine Vielzahl von Fragen, wie z.B.:

-Handelt es sich um sexuelle Belästigung?

-Verliere ich meinen Arbeitsplatz?

-Wie soll ich mich verhalten?

-Wird mir Glauben geschenkt?

-Was passiert, wenn man mir nicht glaubt?

Aber auch insbesondere für den Arbeitgeber (profitorientierte Unternehmen wie non-Profit-Organisationen) besteht Handlungs- und Beratungsbedarf.

Arbeitgeber in Deutschland werden mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes  verpflichtet, Meldestellen oder Anlaufstellen für Betroffene einzurichten.

 

Die Ombudsperson/Ombudsfrau/Vertrauensanwältin gilt als interne Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Das Interesse über eine Pflicht hinaus für entsprechende Unternehmen ergibt sich aus mehreren Punkten:

  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit – Außenwirkung - Reputation

  • Unternehmenskultur - Arbeitnehmerfürsorge – Fürsorgepflicht

  • Verhinderung von Eskalation problematischer Vorfälle – Möglichkeit von internen Untersuchungen - Prävention

 

Im Jahr 2022 erfolgte durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine umfassende Studie "Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - Lösungsstrategien und Maßnahmen zur Intervention".

Die Auswertung der quantitativen Befragung ergab, dass fast jede elfte erwerbstätige Person (neun Prozent) in den letzten drei Jahren Situationen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ausgesetzt war und dass dies für Frauen zwei- bis dreimal häufiger der Fall war als für Männer (13 Prozent vs. 5 Prozent).

 

Auffällig war in der Studie, dass auch Frauen in Leitungspositionen und in akademischen Berufen sowie in Vollzeitarbeit erheblich häufiger als Männer in entsprechenden Stellen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen waren.

Unsere Kanzlei vertritt seit über 20 Jahren eine Vielzahl von Unternehmen als Ombudspersonen/Vertrauensanwälte.

 

Frau Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob hat langjährige Erfahrung im Umgang mit Hinweisgeberinnen/Hinweisgebern.

Die Ombudsperson sucht im ersten Schritt das persönliche und vertrauliche Gespräch mit der Hinweisgeberin/dem Hinweisgeber.

 

Erfahrungsgemäß können durch persönliche Gespräche Ängste abgebaut werden. Aufgrund der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht ist gegenüber der Hinweisgeberin/dem Hinweisgebers zudem sichergestellt, dass das Gespräch in einem absolut vertraulichen Rahmen stattfindet.

Unsere Erfahrung zeigt, Unternehmens,- einrichtungseigene Beschwerdestellen, keinen großen Zuspruch von den Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern finden.

Eine neutrale Stelle hilft das notwendige Vertrauen zu schaffen und allen involvierten Parteien die notwendige Abhilfe zu schaffen und damit das Unternehmen, sowie Opfer und potentielle Opfer zu schützen.

Die entsprechenden sensiblen und brisanten Themen erfordern mehr als nur einen elektronischen Meldekanal, sondern bedürfen einer erfahrenen und spezialisierten Vertrauensperson (#MeToo-Whistleblower).

Auch in den folgenden Fällen beraten wir Sie als unseren Mandanten:

Nebeliges Wasser

Ihre Ansprechpartnerin

Rechtsanwältin Frau Dr. Jacob

Fachanwältin für Strafrecht
Zertifizierte Bilanzierungsexpertin
Ombudsfrau für eine Vielzahl von namenhaften Unternehmen
EU-Datenschutzbeauftragte


Fon: 069 710 33 33 0
E-Mail: dr-jacob@dr-buchert.de
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